Recht auf Reparatur

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Das EU-Parlament beschließt das „Right to Repair“.

Das Europäische Parlament hat sich im November auf eine neue Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren geeinigt. Diese soll das Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen stärken, und die Umweltauswirkungen des Konsums verringern.

Die neue Richtlinie sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie soll die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der EU-Bürger:innen ein Produkt lieber reparieren lassen würde, als ein neues zu kaufen. Damit soll die Verschwendung von Ressourcen reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Gute Neuigkeiten für alle, die sich für eine nachhaltige Wirtschaft einsetzen! Nun beginnt der Trilog, die Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission über die Details der Richtlinie.