Taxonomie – nicht auf die leichte Schulter nehmen…

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Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission erstmals definiert, was sie unter „Nachhaltigkeit“ in verschiedenen Bereichen und Branchen versteht. Der Taxonomie-Kompass der EU ist eine visuelle Darstellung der Inhalte der EU Taxonomie. Das ist ein großer Schritt, wenn auch mit Mängeln behaftet (u.a. weil Kernkraft – übergangsweise – als nachhaltig gilt). Was sind nun wesentliche Eckpunkte?

  • Die Verordnung ist ab 1. Januar 2022 auf alle Unternehmen, die von der verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung erfasst sind, anzuwenden.
  • Der Anteil von (nicht-) taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Gesamtumsatz, Investitionsausgaben „CapEx“ und Betriebsausgaben „OpEx“ ist zu veröffentlichen.
  • Wurden im Rahmen dieser Analyse taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten festgestellt, hat in einem nächsten Schritt eine Beurteilung der Taxonomie-Konformität dieser Wirtschaftstätigkeiten zu erfolgen und es bestehen weitere Berichtspflichten.

Auch wenn sich die Verordnung primär an die Finanzwirtschaft richtet, sind auch Industrieunternehmen tlw. stark betroffen. So kürzlich ein mir gut bekanntes großes Unternehmen, das von der Finanzmarktaufsicht (FMA) massiv „gerügt“ wurde, weil im Nachhaltigkeitsbericht keine Aussage zur Taxonomie vorhanden war. Das ist nun nachzuholen…

Daher tun große und mittlere Unternehmen, gut daran, sich intensiv mit der Taxonomie-Verordnung und anderen EU-Regelwerken zu befassen, z.B. mit der CSR-Direktive, welche die Berichterstattung zu Nachhaltigkeit vorgibt.