Neue EU-rechtliche Anforderungen: Was bedeutet das für Unternehmen?

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KAMINGESPRÄCH auf Einladung der Gemeinwohl-Ökonomie

9. November 2022, 18 Uhr, FIRMAMENT in Rankweil.

Mit dem Green Deal verfolgt die EU seit 2019 den Plan, die europäische Wirtschaft in einem großen Transformationsprozess zum nachhaltigsten Kontinent und Wirtschaftsraum zu machen. Sie setzt damit auch ihre Klima- und Kreislaufwirtschaftsstrategie um. Zu diesem Zweck hat sie einige Richtlinien und Vorgaben ausgearbeitet, die schon verbindlich sind oder es bald werden – vor allem für größere Unternehmen.

Dazu gehören z.B. Verordnungen für nachhaltige Finanzwirtschaft (Veranlagung und Finanzierung,  z.B. in der Taxonomie-Verordnung), für soziale Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in der Lieferkette, und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-Directive).

Die Unternehmen sind nun herausgefordert, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen.

Viele der Zielsetzungen des Green Deals zahlen in die Werthaltungen der Gemeinwohl-Ökonomie ein, und können in der Gemeinwohl-Bilanz, dem zentralen Instrument der GWÖ, sehr gut abgebildet werden. Die Gemeinwohl-Bilanzierung eignet sich damit hervorragend, diesen Transformationsprozess auf der Ebene des einzelnen Unternehmens zu unterstützen.

Beim Kamingespräch stellt der Referent Günter Lenz die EU-Entwicklungen im Überblick und den Bezug zur Gemeinwohl-Bilanz dar.

Anmeldung bitte unter vorarlberg@ecogood.org