CSR-Richtlinie verabschiedet

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die neue Richtlinie der EU zum Nachhaltigkeitsreporting, wurde am 10. November 2022 durch das EU-Parlament verabschiedet. Der EU-Rat hat sie ebenfalls genehmigt.

Die Richtlinie wird den Anwendungsbereich der Berichterstattung deutlich erweitern. Z.B. werden Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz größer 40 Mio € ab 2025 berichten müssen. Vorausschauende Unternehmen bereiten sich jetzt schon auf die zukünftige Berichtspflicht vor. Über kurz oder lang wird diese vermutlich auch für mittelgroße Firmen verpflichtend werden. Inhaltlich orientiert sich die CSRD an den European Sustainability Reporting Standards.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen darüber Bericht erstatten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Tätigkeiten beeinflussen. So sind Investoren und andere Interessenträger künftig besser in der Lage, fundierte Entscheidungen in Nachhaltigkeitsfragen zu treffen.