CO2-Grenzausgleichssystem der EU in Kraft getreten

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Aber was bedeutet der neue Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) genau?

➡️ Sein Ziel: Schlupflöcher des EU-Emissionshandels schließen – und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, die trotz strenger Emisionsauflagen weiterhin in der EU produzieren.

Das erzielt der CBAM durch eine Ausgleichspflicht, die ab 2026 greift. Wer emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert, muss die Emissionen seiner Importwaren nun ebenfalls ausgleichen. 💰
Bis dahin gilt erst einmal eine Übergangsphase, in der betroffene Unternehmen vierteljährlich einen Bericht bei der EU-Kommission einreichen. CBAM  soll einer potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Umweltstandards entgegenwirken. Der CBAM wird circa 20.000 deutsche Unternehmen in Industrie und Handel betreffen, die bestimmte Produkte aus Drittländern importieren. Schon seit dem 01. Oktober 2023 gelten bestimmte Meldepflichten für Unternehmen!

CBAM betrifft große Teile der europäischen Industrie. Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften.

Ein sinnvoller und wichtiger Schritt für Klimaschutz und Wirtschaft, der aber auch mit viel Arbeit verbunden ist. Bereiten Sie sich also gut vor!