Der VSME-Standard der EFRAG als freiwilliger Berichtsstandard wird zum VS-Standard der EU. Der Entwurf wurde im Mai 2026 publiziert. Die Freiwilligkeit der Anwendung bleibt, aber VS wird über eine delegierte Verordnung EU-Recht .
Die Kernpunkte des neuen Standards:
- richtet sich an Unternehmen bis 1000 Mitarbeitende (nicht mehr an solche bis 250) – damit sind viel mehr Firmen als bisher angesprochen
- jeder Datenpunkt ist nun als „verpflichtend“ oder „wenn zutreffend“ oder „freiwillig“ gekennzeichnet, und tlw. gibt es Differenzierung nach Unternehmensgröße (< oder > 10 Mitarbeitende)
- Value Chain Gap: keine Firma kann von ihren Stakeholdern verpflichtet werden, mehr als im VS-Standard zu berichten
- als verpflichtend weggefallene Datenpunkte: GHG-Intensität, Gender Pay Gap
- zu Biodiversität muss weniger detailliert berichtet werden
- die Guidance ist nicht mehr im Dokument selbst, sondern ist auf die EFRAG Website ausgelagert
