Omnibus – soll/muss man einsteigen?

·

·

Im letzten Post habe ich die Omnibus-Verordnung im groben Überblick dargestellt – mit dem damaligen Status. Ich habe dabei angedeutet, dass damit zu Recht eine Entlastung für die betroffenen Unternehmen erfolgen kann, dass aber womöglich auch das „Kind mit dem Bade“ ausgeschüttet wird…

Mit der Verordnung werden Regelwerke, die noch nicht einmal in Kraft getreten sind (oder noch nicht in nationale Gesetzgebung übernommen wurden), wieder aufgeschnürt – sehr unüblich, und sehr verunsichernd. Denn viele tausend Unternehmen ab 250 MA (und sehr viele auch mit weniger MA) haben sich in den letzten Jahren auf den Weg gemacht, um die betroffenen Rechtsakte (CSRD, CSDDD, Taxonomie-Verordnung, CBAM) zu verstehen, zu interpretieren, umzusetzen. Sie haben dabei erhebliche Zeit und Energie investiert. Und nun beginnt das Spiel von vorne… Es entsteht nun ein fatales Signal: wer sich zuerst auf den Weg macht, früh und vorausschauend handelt, ist am Ende der Dumme. Auf was können sich die Unternehmen denn verlassen? Sie haben auf Basis von geltendem Recht sehr viel Geld in Nachhaltigkeitsberichterstattung (und andere Elemente des Green Deal) investiert, und jetzt soll das alles umsonst gewesen sein? Zurück an den Start? Viele Unternehmen werden daraus die fatale Lehre ziehen: zuerst mal abwarten, wenn ein neuer EU-Rechtsakt kommt…vielleicht zieht die EU ihr eigenes Regelwerk ja bald wieder zurück…

Wichtige Regeln des Green Deal, der wohl wichtigsten EU-Strategie der letzten Jahre, werden damit in Frage gestellt. Vereinfachungen sind sicher notwendig, mir der Omnibus-Verordnung haben wir aber eine Deregulierung von erheblichem Ausmaß. Der Green Deal war als wirtschaftliches Innovationsprogramm mit dem Fokus Nachhaltigkeit gedacht. Denn wer sich ernsthaft auf den Pfad der Nachhaltigkeit begiebt, kommt nicht um technologische, prozessuale und soziale Innovationen herum – denken wir z.B. an Circular Economy, Energieeffizienz, Treibhausgasreduktion, Mobilitätsmanagement. Wesentliche Elemente davon werden nun ausgehebelt, oder zumindest abgeschwächt.

Die EU hat sich bisher als weltweiter Trendsetter in Sachen Nachhaltigkeit verstanden – und sie war es auch. Das zeigt sich auch daran, dass globale Player wie China oder Großbritannien sich sehr eng an den EU-Nachhaltigkeitsstandards (Nachhaltigkeitsreporting, Lieferkettenrichtlinie) orientieren. Die EU hat globale Standards geschaffen, die sie nun selbst tlw. aushebelt.

Ich halte auf jeden Fall interessierte Unternehmen weiterhin auf meinem Blog up-to-date bzgl. Omnibus-Verordnung.