Lieferkettengesetz

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – ein sperriges Wort… Hoffentlich nur das Wort, und nicht auch das Gesetz bzw. dessen Umsetzung! Kurz spricht man deshalb einfach vom Lieferkettengesetz.

Um was geht es dabei? Ab dem 1. Januar 2023 sind in Deutschland zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden im Inland, und ab den 1. Januar 2024 mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland dazu verpflichtet, über die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten transparent zu berichten.
Es ist geplant, im Frühjahr 2023 eine elektronische Eingabemaske für die geforderten Berichte zur Verfügung zu stellen. Im Oktober 2022 wurde der Fragenkatalog als Grundlage für die Berichte veröffentlicht.  

Auch in der EU wird es über kurz oder lang eine ähnliche Richtlinie geben (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive, CSDDD). Bin gespannt, wann es auch in Österrreich ein Lieferkettengesetz geben wird…