News Lieferkettengesetz

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Seit Anfang 2023 ist in Deutschland das erwähnte Gesetz in Kraft. Sein Ziel ist es, Risiken bzgl. Menschenrechten und Umwelt zu erkennen, Präventionsmaßnahmen einleiten und ggf. Abstellmaßnahmen zu treffen. Es gilt für Unternehmen ab 3000 MA. Ab 2024 gilt es für Firmen ab 1000 MA. Also für eine ganze Menge…

Dabei muss eine Risikoanalyse und ein Bericht für ALLE direkten Lieferanten gemacht werden! Für die indirekten nur anlassbezogen, d.h. bei Verletzungen der Sorgfaltspflichten bzw. Menschenrechte und Umwelt.
Die eigene, VOLLSTÄNDIGE Lieferkette muss daher sehr gut bekannt und transparent sein!

Vermutlich heuer noch wird eine analoge EU-Richtlinie (CSDDD) erlassen, die dann ja für ALLE EU-Staaten verbindlich ist.

Was heisst das für Unternehmen, auch wenn sie (noch) nicht betroffen sind?
Sich frühzeitig vorbereiten!

  • Transparenz in der gesamten Lieferkette schaffen
  • die Strategie um Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) ergänzen
  • einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der auf die Lieferkette im obigen Sinn Bezug nimmt, und die Sorgfalt nachweist. (Ab 2025 sind Firmen ab 250 MA sowieso berichtspflichtig)
  • Damit rechnen, dass langfristig auch KMU betroffen sein werden.