European Sustainability Reporting Standards

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Ab 2025 müssen bekanntlich EU-Unternehmen ab 250 MA / 40 Mio. Umsatz einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSR-Richtlinie der EU vorzeigen können. Inhaltlich orientiert sich dieser nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Obwohl die Verpflichtung erst ab 2025 gilt, schreiben die Vorreiter ihre Berichte jetzt schon nach diesem inhaltlichen Standard!
Die EFRAG hat im November 2022 die finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards ESRS veröffentlicht und an die Europäische Kommission übergeben. Bis Juni 2023 müssen sie von der Europäischen Kommission angenommen oder überarbeitet werden, bevor sie mittels delegierter Rechtsakt Gültigkeit erlangen.

Ich durfte vor kurzem für eine namhafte Firma, einen Weltmarktführer, eine GAP-Analyse des bestehenden Berichtes zum ESRS-Entwurf machen. Soviel sei gesagt: die Anforderungen von ESRS sind erheblich!