EU-Richtlinie gegen Greenwashing

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Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe. Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Verbraucher oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat die EU eine Richtlinie gegen Greenwashing veröffentlicht. Ende Januar waren die ersten Entwürfe der Richtlinie gegen Greenwashing durchgesickert und am 22. März 2023 wurde die offizielle Version veröffentlicht. Die „Green Claims“-Richtlinie zielt darauf ab, „grüne Angaben“ EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen.

Die Richtlinie gegen Greenwashing legt fest, wie umweltbezogene Angaben und Kennzeichnungen nachgewiesen, unabhängig überprüft und kommuniziert werden müssen. 

  • Nachgewiesen: Behauptungen müssen durch Beweise untermauert werden, die mit wissenschaftlich fundierten Methoden gesammelt wurden.
  • Unabhängig geprüft: Die Anforderungen an die Angaben müssen von einem unabhängigen und akkreditierten Gutachter überprüft werden.
  • Kommuniziert: Die Angaben müssen klar und transparent formuliert sein.