Die ESPR (Eco Design Sustainable Product Regulation der EU) ersetzt die seit 2005 bzw. 2009 geltende EU-Ökodesign-Richtlinie. Diese wiederum verpflichtete Hersteller dazu, möglichst energie-/ressourceneffiziente Produkte auf den Markt zu bringen.
Wann tritt sie in Kraft? Am 18.7. 2024. Bis März 2025 erstellt die EU einen Arbeitsplan für sämtliche Produktgruppen, für welche in den kommenden Jahren spezifische Verordnungen erarbeitet werden, die ersten sind bis Ende 2025 zu erwarten.
Welche Produkte sind betroffen? Betroffen sind nicht mehr nur „energieverbrauchsrelevante“ Produkte wie Leuchtmittel, Kühlschränke und Netzteile. Mit der ESPR müssen nun fast alle Produkte ökologische Mindestanforderungen wie etwa Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Rezyklat-Anteil und Energieeffizienz erfüllen, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Erste neue betroffene Produktgruppen: Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien, IKT, Elektronik.
Verpflichtend ist die Richtlinie nur wenn jährlich mehr als 200.000 Stück eines Produktes innerhalb der EU verkauft werden, auch im Onlinehandel und Importware.
Welche Unternehmen sind betroffen? Grundsätzlich alle. KMU müssen nicht alle Anforderungen erfüllen. Außerdem sollen sie durch finanzielle, technische und organisatorische Maßnahmen unterstützt werden.
Welche Anforderungen sind neu? Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert. Die Energieverbrauchskennzeichnung bleibt erhalten. Dazu kommt ein Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label. Digitale Produktpässe sollen Transparenz über Umwelteigenschaften der Produkte schaffen. Grundlage dafür sind Blockchain-basierte Lieferketten.
Die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe wird verboten.