🌳 Schutz der Wälder durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 🌳
Die EUDR hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern, Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. 🌿 Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, das hauptsächlich als Tierfutter verwendet wird. Trotz sinkender Importe in einigen Bereichen bleibt Europa, zusammen mit anderen Ländern wie den USA und China, einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben. 🌍
Die Wirtschaft kann nicht endlos auf Kosten der Umwelt wachsen. Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Ab Dezember 2024 schließt der Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Ersteinführung aller Waren aus, für die Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. 🚫
Die Verordnung und die sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten gilt für größere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024; für Klein- und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2025.
Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft vorerst folgende Produkte:
- Holz und Papier 📄
- Palmöl 🥥
- Kaffee und Kakao ☕🍫
- Rind und Soja 🥩🌱
- Kautschuk 🌳
Ausgenommen sind 100% recycelte Produkte und Bambus. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um weiterhin im EU-Binnenmarkt zugelassen zu werden:
- Entwaldungsfreiheit: Seit 2020 wurde für die Erzeugung kein natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt, auch wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt. 🌳
- Umwelt- und Menschenrechte: Die Erzeugung erfolgt im Einklang mit den Umwelt- und Menschenrechten, einschließlich Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte und die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker. 🌐
- Sorgfaltspflichten: Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt – es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor. 📊
Und wie schon bei der Green Claims-Richtlinie der EU gibt es Sanktionen bei Verstößen, im Übrigen ganz ähnlich wie bei dieser.
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